Einige Hohlwege im Kraichgau haben den Schutzstatus des "Flächenhaften Naturdenkmals".  Diese Hohlwege haben eine herausragende ökologische Bedeutung für Arten- und Biotopschutz und bedürfen deshalb eines individuellen Schutzes.

Das Verlassen der Wege wie auch das Verändern der Nutzung ist hier untersagt. Zudem können etwa an den Rändern bestimmte landwirtschaftliche Nutzungen hinsichtlich des Einsatzes von Pestiziden oder der intensiven Düngung eingeschränkt oder sogar untersagt werden. Naturdenkmäler dürfen nicht größer als 5 ha groß sein und liegen in der Obhut der Landeskreisverwaltung.

Hohlwege als Naturdenkmäler in Kraichtal

Name/ Gemarkung/ Größe in ha

1.  Kreuzhohle / Unteröwisheim + Bruchsal / 1,6

2.  Hühnerberghole/ Oberöwisheim / 0,1

3.  Jaichhohle + Diebesbaumhohle / Oberöwisheim / 1,4

4.  Lannerthöhlchen (Fronberghohle) / Oberöwisheim / 0,2

5.  Galgenhohle (NSG "Kleiner Kraichbach) / Oberöwisheim / 1,0

6.  Duttentalhohle / Unteröwisheim / 0,6

7.  Gmerichhohle (Rohrbacherhohle) / Unteröwisheim / 0,7

8.  Hollerhohle (Holderhohle) / Unteröwisheim / 0,8

9.  Wollsberghohle / Unteröwisheim / 0,2

10. Rückweghohle / Unteröwisheim / 0,5

11. Schwallenberghohle / Unteröwisheim / 0,4